Liboriweg Flurstück 216


Großbildansicht Blick auf das Grundstück

Lage:    Bottrop-Kirchhellen (Feldhausen)
             Gemarkung Kirchhellen
             Flur 67 Flurstück 216  
             Liboriweg

Größe:  410 m²

Mindestgebot: 111.000,00 €

Art der Nutzung:
Allgemeines Wohngebiet

Bebauungsmöglichkeit:
Das Grundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Bebauung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. 

Das Grundstück kann mit einem Einzelhaus mit einer Grundfläche von
ca. 9 x 11 Metern bebaut werden. Der Baukörper mit flach geneigtem Sattel- oder Walmdach muss sich bezüglich der Geschossigkeit und der baulichen Höhe an die Nachbarbebauung anpassen.
Dachaufbauten in nördliche oder östliche Richtung sind nicht zulässig.

Einzelheiten zur Art und Weise der Bebauung sind mit dem Baudezernat der Stadt Bottrop, Ansprechpartnerin: Frau Nohner, Stadtplanungsamt (61), Tel. 02041 / 70 3362 abzustimmen.

Grundbuchbelastungen: keine

Erschließungsbeiträge nach BauGB:
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch fallen nicht mehr an.
Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für weitere - gegenwärtig nicht absehbare - Ausbauplanungen nach § 8 Kommunalabgabengesetz bleibt unberührt.

Sonstiges:
D
er Käufer ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu bebauen.

Sämtliche mit der Durchführung des Kaufvertrages anfallenden Kosten (z.B. Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuern) trägt der Käufer.

Lageplan Flurstück 216
Großbildansicht Lageplan Flurstück 216

Bietverfahren:
Das Grundstück wird in einem Bietverfahren gegen Höchstgebot veräußert. Gebote, die unter dem angegebenen Mindestgebot liegen,
finden keine Berücksichtigung.









Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebots die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Vom Höchstbietenden ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Stadt Bottrop eine entsprechende Zusage des finanzierenden Kreditinstituts beizubringen.

Wird ein Finanzierungsnachweis nicht beigebracht, behält sich die Stadt vor, das Angebot unberücksichtigt zu lassen.

Auflagen- und bedingungsfreie Kaufangebote müssen bis zum 11.05.2012 in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Bottrop eingegangen sein.

Kaufangebote richten Sie bitte, wie folgt beschriftet, an die:

Stadt Bottrop
Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement (15/2)

Kaufpreisangebot - ungeöffnet weiterleiten -

Postfach 10 15 54
46215 Bottrop

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung nach VOB/VOL handelt. Die politischen Gremien der Stadt Bottrop bleiben in ihrer Veräußerungsentscheidung frei.
Dieses Expose stellt kein vertragliches Angebot dar.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird keine Haftung übernommen.

(23.09.2011)



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