Grundstück für eine Doppelhaushälfte am Pater-Markus-Weg
Lage: Pater-Markus-Weg, Flurstück 674
Größe: 280 qm
Mindestgebot: 44.540,00 €
Art der Nutzung:
Allgemeines Wohngebiet
Bebauungsmöglichkeit:
Die Bebauungsmöglichkeiten richten sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7.11/8 1. Änderung, Neuordnung Hüls-Gelände
Doppelhaushälften
Zahl der Vollgeschosse: 2
Bauweise: offen
Dach: Satteldach < = 38 Grad.
Baulich zusammenhängende Einheiten sind in Bezug auf Dachform- und neigung, Dachaufbauten, Fassadengestaltung und -materialien sowie Trauf- und Firsthöhen einheitlich auszuführen.
Den Bebauungsplan finden Sie unter:
Bebauungsplan 7.11/8 1. Änderung
Die Bebauungsmöglichkeiten sind mit dem Baudezernat der Stadt Bottrop abzustimmen. Für die Beantwortung von Fragen zur Art und Weise der Bebauung steht Frau Angela Nohner, Stadtplanungsamt (61) unter der Rufnummer 02041/70-3362 zur Verfügung.
Baulasten: keine
Grundbuchbelastungen: keine
Erschließungsbeiträge nach BauGB:
Die Grundstücke werden durch die Erschließungsanlage Pater-Markus-Weg erschlossen. Die Straße ist als fertiggestellte Unternehmerstraße in die Baulast der Stadt Bottrop übernommen worden. Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften der §§ 127 ff BauGB fallen nicht mehr an.
Die Kosten für den bereits fertiggestellten Kanalhausanschluß in Höhe von 1.704,85 € sind vom Käufer zu erstatten.
Bietverfahren:
Die Grundstücke werden in einem Bietverfahren gegen Höchstgebot veräußert.
Gebote, die unter dem angegebenen Mindestgebot liegen, finden keine Berücksichtigung.
Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebots die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Vom Höchstbietenden ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Stadt Bottrop eine entsprechende Zusage des finanzierenden Kreditinstituts beizubringen. Wird ein Finanzierungsnachweis nicht beigebracht, behält sich die Stadt vor, das Angebot unberücksichtigt zu lassen.
Sonstiges:
Die Käufer sind verpflichtet, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu bebauen. Sämtliche Kosten des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung (z.B. Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuern) tragen die Käufer.
Auflagen- und bedingungsfreie Angebote müssen bis zum 11.05.2012 in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Bottrop eingegangen sein.
Angebote richten Sie bitte, wie folgt beschriftet, an die:
Stadt Bottrop
Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement (15/2)
Kaufpreisangebot - ungeöffnet weiterleiten -
Postfach 10 15 54
46215 Bottrop
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung nach VOB/VOL handelt. Die politischen Gremien der Stadt Bottrop bleiben in ihrer Veräußerungsentscheidung frei.
Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird keine Haftung übernommen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Stadtplanausschnitt
Downloads:
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Fotos Pater-Markus-Weg
(pdf-Datei / 0,74 MB)


