Fries Kamp

Fries Kamp

Großbildansicht Luftbild Fries Kamp

Lage: Fries Kamp

Grundstücksgröße:  ca. 547 qm
(ca. 15,82 m Breite x 34,54 m Tiefe)
Die genauen Grundstücksgrößen ergeben sich aus dem Ergebnis der Vermessung, die auf Kosten der Stadt Bottrop veranlasst wird.

Mindestgebot:  335 € je qm (incl. Erschließungskosten nach BauGB)

Art der Nutzung:
Allgemeines Wohngebiet

Bebauungsmöglichkeit:
Freistehendes Einzelhaus; soweit auf dem Grundstück zwei Stellplätze eingerichtet werden, ist eine zweite Wohnung zulässig.
Maße des zu errichtenden Gebäudes: 9,82 m (Breite) x 12,0 m (Tiefe)

Die Bebauungsmöglichkeiten richten sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2/2, 2. Änderung, Schulze-Delitzsch-Straße

Zahl der Vollgeschosse: 2
Bauweise: offen
Dach: 45° Satteldach

Einzelheiten zur Art und Weise der Bebauung sind mit dem Baudezernat der Stadt Bottrop abzustimmen.
Ansprechpartnerin:
Frau Nohner, Stadtplanungsamt (61), Tel. 02041 / 70-3362

Fries Kamp

Großbildansicht Städtebaulicher Entwurf

Baulasten: Keine

Grundbuchbelastungen: Keine

Erschließungsbeiträge nach BauGB:
Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB fallen für die fertig ausgebaute Straße Fries Kamp nicht mehr an. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch für weitere - gegenwärtig nicht absehbare - Erschließungsanlagen sowie von Straßenbaubeiträgen nach dem § 8 des KAG - jeweils in den geltenden Fassungen - bleibt unberührt.

Sonstiges:
Wegen des in der Nähe befindlichen Festplatzes Kirchhellen-Mitte hat sich der Käufer zu verpflichten, der Stadt Bottrop eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit - Verpflichtung zur Duldung von Lärmbeeinträchtigungen durch das Abhalten von Volks- und Heimatfesten auch nach 22.00 Uhr - einzuräumen.
Der vorhandene Parkplatz wird vor der Grundstücksveräußerung durch die Stadt Bottrop zurückgebaut.
Der Käufer ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu bebauen.
Sämtliche Kosten des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung (z.B. Notar. und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuern) tragen die Käufer.

Bietverfahren:
Die Grundstücke werden in einem Bietverfahren gegen Höchstgebot veräußert. Es ist anzugeben, für welches Grundstück das Gebot gelten soll (A, B oder C).
Gebote, die unter dem angegebenen Mindestgebot liegen, finden keine Berücksichtigung.
Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebots die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Vom Höchstbietenden ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Stadt Bottrop eine entsprechende Zusage des finanzierenden Kreditinstituts beizubringen. Wird ein Finanzierungsnachweis nicht beigebracht, behält sich die Stadt vor, das Angebot unberücksichtigt zu lassen.

Auflagen- und bedingungsfreie Angebote müssen bis zum 28.02.2009 in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Bottrop eingegangen sein.

Angebote richten Sie bitte, wie folgt beschriftet, an die:

Stadt Bottrop

Amt für Wirtschaftsförderung und Immobilienmanagement (15/2)

Kaufpreisangebot - ungeöffnet weiterleiten -

Postfach 10 15 54

46215 Bottrop

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung nach VOB/VOL handelt. Die politischen Gremien der Stadt Bottrop bleiben in ihrer Veräußerungsentscheidung frei.

Dieses Expose stellt kein vertragliches Angebot dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird keine Haftung übernommen.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

(10.10.2008)



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