Regularien für den Verkauf von Grundstücken
Veröffentlichung der Grundstücksangebote
Grundstücksangebote der Stadt Bottrop werden grundsätzlich in der örtlichen Tageszeitung, im Stadtspiegel, auf der Internetseite der Stadt Bottrop und durch Aushang einer Kurzbeschreibung im Schaukasten am Rathaus veröffentlicht. Zusätzlich sind an einigen Grundstücken Hinweistafeln mit Verkaufsinformationen aufgestellt. Kaufinteressenten werden auf Wunsch schriftlich über neue Immobilienangebote informiert. (Ansprechpartner siehe am Ende der Seite.)Gebotsverfahren
Bebaute Grundstücke und unbebaute Grundstücke zur Errichtung von Wohngebäuden verkauft die Stadt Bottrop zum Höchstgebot. Angebote, die den in der Ausschreibung festgesetzten Verkehrswert nicht erreichen, bleiben unberücksichtigt.Kaufangebote müssen bis zu einem bestimmten Abgabedatum eingereicht werden. Das Abgabedatum wird in den Angeboten veröffentlicht. Angebote, die nach der gesetzten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Kaufpreisangebot ist dem Amt für Wirtschaftsförderung und Immobilienmanagement in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit der Aufschrift: "Kaufpreisangebot - ungeöffnet vorlegen" zu versehen.
Angebotseröffnung und Vergabe
Die Angebotseröffnung ist nicht-öffentlich. Hierzu werden die Vorsitzenden der im Rat der Stadt Bottrop vertretenen Fraktionen eingeladen. Die Vergabeentscheidung erfolgt durch den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss oder, wenn der Kaufpreis der Immobilie 100.000 Euro übersteigt, durch den Rat der Stadt Bottrop.Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebotes die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Auf Aufforderung ist vom Höchstbietenden innerhalb von zwei Wochen eine entsprechende Zusage des finanzierenden Kreditinstitutes beizubringen.
Es besteht für den Höchstbietenden kein Rechtsanspruch auf Erwerb des Objektes. Die Stadt Bottrop bleibt in ihrer Vergabeentscheidung frei.
Die am Gebotsverfahren beteiligten Bieter werden über den Ausgang des Verfahrens benachrichtigt. Entstandene Kosten werden nicht erstattet. Wird ein Finanzierungsnachweis nicht beigebracht, behält sich die Stadt Bottrop vor, das Angebot unberücksichtigt zu lassen.
Planungsrecht
Die Bebauungsmöglichkeiten sind vom Erwerber mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen. Die erforderlichen Genehmigungen zur Errichtung des Bauvorhabens sind von ihm einzuholen.
Der Erwerber ist verpflichtet, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu bebauen. Sämtliche mit der Durchführung des Kaufes anfallenden Kosten, Gebühren und Abgaben einschließlich der Grunderwerbssteuer trägt der Erwerber. Art und Weise der Bebauung sind in bauordnungs- und planungsrechtlicher Hinsicht mit dem Baudezernat der Stadt Bottrop abzustimmen.
Kaufvertrag
Nachdem der Höchstbieter den Zuschlag zum Erwerb erhalten hat, stimmt das Amt für Wirtschaftsförderung und Immobilienmanagement mit dem Käufer einen Kaufvertrag ab.Die Beurkundung des Vertrages erfolgt bei einem vom Käufer zu benennenden Notar. Sämtliche Kosten der Durchführung des Vertrages trägt der Käufer.
Ansprechpartner bei der Stadt Bottrop:
-
Amt für Wirtschaftsförderung und Immobilienmanagement
(Für Anfragen zum Verkauf des Grundstücks) -
Stadtplanungsamt
(Für Anfragen zu Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück)

