Aufstellung/Öffentliche Auslegung von Bauleitpläne
I. Aufstellung / Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Der Rat der Stadt Bottrop hat in seinen Sitzungen am 20.03. und 12.06.2007 aufgrund §§ 2 (1) und 3 (2) und 13 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Bebauungsplan Nr. 48 "Schultenkamp / Dorfheide" ist zu ändern.
- Der Bebauungsplan Nr. 5.13/1 "Schwarwiese" ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
- Der Bebauungsplan Nr. 79 "Interkommunaler Gewerbepark Flugplatz Schwarze Heide" ist einschließlich zugehöriger Begründung zur Aufhebung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
- Der Bebauungsplan 79/1 "Interkommunaler Gewerbepark Flugplatz Schwarze Heide" ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Vorstehende Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.
Der Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.13/1 "Schwarwiese", zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 79 sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79/1 liegen mit den zugehörigen Begründungen sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 19.11.2008 bis einschließlich 19.12.2008 während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr und mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Stadtplanungsamt Bottrop, Luise-Hensel-Straße 1, Zimmer 205, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es sind umweltrelevante Informationen und Untersuchungen zu den Themen Verkehr, Lärm, Boden, Wasserwirtschaft sowie Eingriffe in Natur und Landschaft verfügbar. Außerdem liegen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den Themen Verkehr und Immissionsschutz vor.
Anregungen zu den Planungsabsichten können während der Offenlegungsfrist bei der Offenlegungsstelle schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen aufgeführt werden, soweit dieses der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.
Bottrop, den 31.10.2008
gez.: Noetzel
(Oberbürgermeister)
Der Rat der Stadt Bottrop hat in seinen Sitzungen am 20.03. und 12.06.2007 aufgrund §§ 2 (1) und 3 (2) und 13 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Bebauungsplan Nr. 48 "Schultenkamp / Dorfheide" ist zu ändern.
- Der Bebauungsplan Nr. 5.13/1 "Schwarwiese" ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
- Der Bebauungsplan Nr. 79 "Interkommunaler Gewerbepark Flugplatz Schwarze Heide" ist einschließlich zugehöriger Begründung zur Aufhebung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
- Der Bebauungsplan 79/1 "Interkommunaler Gewerbepark Flugplatz Schwarze Heide" ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Vorstehende Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.
Der Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.13/1 "Schwarwiese", zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 79 sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79/1 liegen mit den zugehörigen Begründungen sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 19.11.2008 bis einschließlich 19.12.2008 während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr und mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Stadtplanungsamt Bottrop, Luise-Hensel-Straße 1, Zimmer 205, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es sind umweltrelevante Informationen und Untersuchungen zu den Themen Verkehr, Lärm, Boden, Wasserwirtschaft sowie Eingriffe in Natur und Landschaft verfügbar. Außerdem liegen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den Themen Verkehr und Immissionsschutz vor.
Anregungen zu den Planungsabsichten können während der Offenlegungsfrist bei der Offenlegungsstelle schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen aufgeführt werden, soweit dieses der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.
Bottrop, den 31.10.2008
gez.: Noetzel
(Oberbürgermeister)





