Aufgaben der Bezirksvertretungen

Seit der kommunalen Neuordnung 1976 gibt es in Bottrop drei Bezirksvertretungen: Die Bezirksvertretung Bottrop-Mitte, die Bezirksvertretung Bottrop-Süd sowie die Bezirksvertretung Bottrop-Kirchhellen. Ihnen gehören zurzeit jeweils 15 Mitglieder an.

Diese "Bezirksparlamente", deren Mitglieder ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden, nehmen sich der Wünsche und Probleme der Bürgerschaft im Stadtbezirk an. Sie sind in ihrem Bereich zuständig für Einwohneranträge sowie für Anregungen und Beschwerden, sie unterbreiten den Fachausschüssen und der Verwaltung Vorschläge und sie üben damit auch Einfluss auf Ratsentscheidungen aus. In Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den jeweiligen Stadtbezirk hinausgeht, ist ihnen auch eine eigene Beschlussbefugnis übertragen.