Satzung der Wilhelm-Stottrop-Stiftung der Stadt Bottrop vom 24.09.1980

in der Beschlussfassung vom 03.06.2010.
Der Rat der Stadt Bottrop hat aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV NW S 594/SGV NW 2033) in seiner Sitzung am 14.12.1981 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Zum Andenken an den am 27. Juni 1884 in Bottrop geborenen und am 13. November 1972 in Porz verstorbenen Kaufmann Wilhelm Stottrop trägt die Stiftung den Namen des Stifters.
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§ 2 Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen wird von der Stadt Bottrop getrennt und vom übrigen Vermögen als Sondervermögen verwaltet.
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§ 3 Zweckbestimmung

I. Die Erträgnisse aus der Stiftung sollen alten Menschen in besonderen Notlagen - besonders in Krankheitsfällen - helfen und Erholungsaufenthalte für alte Menschen möglich machen.

II. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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§ 4 Verwaltung des Stiftungsvermögens

Die Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt durch ein Kuratorium unter der Kontrolle des Rates der Stadt, dessen Befugnisse aufgrund der Bestimmungen der Gemeindeordnung im Übrigen unberührt bleiben. Das Kuratorium besteht aus 2 Ratsmitgliedern, die gleichzeitig dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie angehören, der/dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates und dem Rechtsdezernenten, der die laufenden Geschäfte führt. (1)
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§ 5 Auflösung der Stiftung

Wir die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich, so kann der Rat der Stadt Bottrop der Stiftung eine andere Zweckbestimmung geben oder sie auflösen. In diesem Falle fällt das Stiftungsvermögen der Stadt Bottrop zu, die es zur Förderung mildtätiger Zwecke zu verwenden hat.
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§ 6

Diese Satzung tritt an die Stelle der Satzung vom 03. Mai 1974. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
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(1) § 4 Satz 2 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 18.05.2010 über die Stazung zur Änderung der Satzung der Wilhelm-Stottrop-Stiftung, in Kraft getreten 03.06.2010

(08.02.2011)