Nebentätigkeiten Beigeordneter Paul Ketzer

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verpflichtet den Oberbürgermeister dazu, dem Rat der Stadt eine Aufstellung seiner Nebentätigkeiten vorzulegen. Über das Gesetz hinaus veröffentlichen sowohl Oberbürgermeister Bernd Tischler als auch die Beigeordneten freiwillig die von ihnen wahrgenommenen Nebentätigkeiten sowie die hierfür erhaltenen Entschädigungen. Damit soll Transparenz über die Art der Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Einkünfte für alle hergestellt werden.

Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die zusammengerechnet 6.000 € im Jahr überschreiten, werden konsequent an die Stadtkasse abgeführt. Einnahmen aus Tätigkeiten in Gremien der Sparkasse Bottrop unterliegen nicht der Abführungspflicht.

Liste der Nebentätigen 2010

Juristische Person Gremium Funktion Entschädigung Bemerkung
Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AÖR (BEST) Verwaltungsrat Vorsitzender 1.000 €ab 01.04.2005
Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH Aufsichtsrat Vorsitzender keine ab 26.04.2005
Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH (GVB) Aufsichtsrat Mitglied 900 € ab 26.04.2005
Wertstoff & Recycling Bottrop GmbH (WRB) Aufsichtsrat Mitglied 800 € ab 26.04.2005
Land NRW Bezirksregierung Düsseldorf Arbeits- gemeinschafts- leiter 4.448 € seit 2005

(06.04.2010)