Nebentätigkeiten Beigeordneter Paul Ketzer
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verpflichtet den Oberbürgermeister dazu, dem Rat der Stadt eine Aufstellung seiner Nebentätigkeiten vorzulegen. Über das Gesetz hinaus veröffentlichen sowohl Oberbürgermeister Bernd Tischler als auch die Beigeordneten freiwillig die von ihnen wahrgenommenen Nebentätigkeiten sowie die hierfür erhaltenen Entschädigungen. Damit soll Transparenz über die Art der Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Einkünfte für alle hergestellt werden.
Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die zusammengerechnet 6.000 € im Jahr überschreiten, werden konsequent an die Stadtkasse abgeführt. Einnahmen aus Tätigkeiten in Gremien der Sparkasse Bottrop unterliegen nicht der Abführungspflicht.
Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die zusammengerechnet 6.000 € im Jahr überschreiten, werden konsequent an die Stadtkasse abgeführt. Einnahmen aus Tätigkeiten in Gremien der Sparkasse Bottrop unterliegen nicht der Abführungspflicht.
Liste der Nebentätigen 2010
| Juristische Person | Gremium | Funktion | Entschädigung | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AÖR (BEST) | Verwaltungsrat | Vorsitzender | 1.000 € | ab 01.04.2005 |
| Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH | Aufsichtsrat | Vorsitzender | keine | ab 26.04.2005 |
| Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH (GVB) | Aufsichtsrat | Mitglied | 900 € | ab 26.04.2005 |
| Wertstoff & Recycling Bottrop GmbH (WRB) | Aufsichtsrat | Mitglied | 800 € | ab 26.04.2005 |
| Land NRW | Bezirksregierung Düsseldorf | Arbeits- gemeinschafts- leiter | 4.448 € | seit 2005 |

