Nebentätigkeiten Willi Loeven

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW verpflichtet den Oberbürgermeister dazu, dem Rat der Stadt eine Aufstellung seiner Nebentätigkeiten vorzulegen. Über das Gesetz hinaus veröffentlichen sowohl Oberbürgermeister Bernd Tischler als auch die Beigeordneten freiwillig die von ihnen wahrgenommenen Nebentätigkeiten sowie die hierfür erhaltenen Entschädigungen. Damit soll Transparenz über die Art der Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Einkünfte für alle hergestellt werden.

Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die zusammengerechnet 6.000 € im Jahr überschreiten, werden konsequent an die Stadtkasse abgeführt. Einnahmen aus Tätigkeiten in Gremien der Sparkasse Bottrop unterliegen nicht der Abführungspflicht.

Liste der Nebentätigkeiten 2011

Juristische Person Gremium Funktion Entschädigung Bemerkung
Rheinisch-
Westfälische Wasser-
werksge-
sellschaft RWW
Gesell-
schafter-
versammlung
Mitglied 818,00 € ab 05.05.2009
GWB Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Bottrop eG Aufsichtsrat   400 € -
Agentur für Arbeit Gelsenkirchen Verwaltungsrat Mitglied 18,00 € -
WiN Emnscher-Lippe Aufsichtsrat stellv. Mitglied ohne -
Gesellschaft für Stadtmarketing Bottrop mbH Aufsichtsrat Mitglied ohne -
Zweckverband KRZN Verwaltungsrat Mitglied ohne -
Zweckverband Olympia Rhein-Ruhr Verbands-
versammlung
stellv. Mitglied ohne -
Westf. Lippischer Sparkassen- und Giroverband Verbands-
versammlung
stellv. Mitglied ohne -
Stottrop- und Lordick Stiftung Kuratorium Mitglied ohne -
Studien-
institut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe
Verbands-
versammlung
Mitglied ohne -
Arbeits-
gemeinschaft Arbeit für Bottrop ARGE AFB
Träger-
versammlung
Mitglied ohne -

(24.11.2008)