Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Im Gebiet der Europäischen Union besteht kein einheitliches Wahlrecht. Vielmehr finden bei den Europawahlen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Anwendung, die wiederum durch Übereinkünfte der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ergänzt werden.

Das in der Bundesrepublik Deutschland für die Europawahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus dem Europawahlgesetz und der Europawahlordnung.

Die Wahl der Abgeordneten unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:
Das Wahlsystem ist eine Verhältniswahl. Die zu besetzenden Sitze werden im Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers verteilt.

Zur Wahl stehen nur (Parteien-)Listen und keine Einzelkandidaten. Es können Bundeslisten (gemeinsame Liste für alle Bundesländer) oder Landeslisten für einzelnen Bundesländer zugelassen werden.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Gewählt wird in Deutschland am Sonntag, 7. Juni 2009. In einigen EU-Mitgliedsländern öffnen die ersten Wahllokale bereits am Donnerstag, 4. Juni.

(27.04.2009)