Fragen und Antworten zu Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmen und Genehmigungen

Gibt es grundsätzliche Ausnahmen?

Befreiung Kraft Gesetzes:

Folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Feinstaubplakette befahren:

Befreiung bis zum 31.12 2010:

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Befreiung von Amts wegen durch Allgemeinverfügung:

Folgende Fahrzeuge dürfen dauerhaft die Umweltzone ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Feinstaubplakette befahren:

Folgende Fahrzeuge dürfen die Umweltzone ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Feinstaubplakette  bis zum 31.12 2010 befahren:

Innerhalb der Umweltzonen erfolgt der Nachweis der Schwerbehinderung oder der Berechtigung des Handwerker- bzw. Gewerbeparkens durch deutlich sichtbares Auslegen der Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für behinderte Menschen oder des Parkausweises für Handwerks- und Gewerbebetriebe hinter der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs (Sichtbarkeitsprinzip).

Gibt es auf Antrag Ausnahmegenehmigungen?

Für bestimmte Fahrzeuggruppen kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind:

Befreiung bis zum 30.09.2009 (keine Verlängerung)

Befreiung bis zum 31.12.2010:

  1. Busse, deren Betrieb im öffentlichen Interesse liegt
    • Fahrzeuge, die zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleitungen notwendig sind      (z.B. Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, Altenheimen, Krankenhäusern, Wochenmärkten, für soziale und pflegerische Hilfsdienste, ... )

    • Fahrzeuge, die zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Interessen Einzelner erforderlich sind (z.B. notwenige Arztbesuche, Schichtdienstleistende, …)

    • Fahrzeuge, die aus sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Gründe die Umweltzone befahren müssen (z.B. Durchführung von Schwertransporten, Zu- und Abfahrten zu Veranstaltungen)

    • Fahrzeuge, die zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen unbedingt erforderlich sind (z.B. Belieferung und Entsorgung von Baustellen, Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben, …)

und

oder

Befreiung für 5 Jahre:

(Verlängerung um bis zu 5 Jahren unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Erstantrag möglich für)

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Wer bekommt eine Tagesgenehmigung?

Eine Tagesgenehmigung erhalten Sie, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

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Wer bekommt keine Ausnahmegenehmigung?

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Gibt es Übergangsregelungen?

Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen!
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Wo gibt es die verschiedenen Genehmigungen und was kosten sie?

Um an Antragsformulare für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu gelangen haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Sie können Formulare über eine telefonische Anfrage
(Hotline 02041 / 70-4100, ab dem 01.09.2008)
bekommen oder hier im Netz herunterladen. Alternativ können Sie auch das Straßenverkehrsamt, das Bürgerbüro oder die Bezirksverwaltungsstelle Bottrop-Kirchhellen kontaktieren.

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Was ist mit Fahrzeugen die im Ausland registriert sind?

So können Sie schriftlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen:

Füllen sie das entsprechende Formular aus und senden Sie den Ausdruck mit einer Kopie der Fahrzeugpapiere und den erforderlichen Nachweisen an die Kfz-Zulassungsstelle:

Stadt Bottrop
Straßenverkehrsamt (36)
Kraftfahrzeugzulassung
Händelstr. 9
46236 Bottrop

Für weitere Fragen zur Ausnahmegenehmigung stehen Ihnen die Mitarbeiter unter der Hotline 02041 / 70-4100 oder per Email

Die Gebühren für die verschiedenen Ausnahmegenehmigungen finden Sie in der folgenden Tabelle.

Gebühren für die verschiedenen Ausnahmegenehmigungen:
ZeitraumBeschreibungGebühr
bis 30.09.2009 Bewohner-Ausnahmegenehmigung20 €
Gewerbe-Ausnahmegenehmigung für PKW / bis 3,5t30 €
Gewerbe-Ausnahmegenehmigung für LKW / Busse ab 3,5t50 €
bis 31.12.2010Busse im öffentlichen Interesse50 €
Quell-/Zielverkehr
gewerbliche PKW / bis 3,5t
50 €
Quell-/Zielverkehr
gewerbliche LKW / Busse ab 3,5t
75 €
Quell-/Zielverkehr
private Zwecke ( z.B. Arztbesuche)
20 €
Tagesgenehmigung Quell-/Zielverkehr
gewerbliche PKW / bis 3,5t
15 €
Quell-/Zielverkehr
gewerbliche LKW / Busse ab 3,5t
20 €
Quell-/Zielverkehr
private Zwecke ( z.B. Arztbesuche)
10 €
5 JahreSonderfahrzeuge100 €
bis 5 JahreDirketvermarktung landwirtschaftlicher
Produkte pro Jahr
20 €

(10.07.2008)



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