Pauschalen bei Sozialwohnungen
Die seit Januar 2005 geltenden Beträge wurden um 6,0 %, entsprechend den zwischenzeitlich gestiegenen Lebenshaltungskosten, angehoben. Grundlage hierfür ist der § 26 der Zweiten Berechnungsverordnung, der eine Veränderung der Pauschalen in Höhe der Änderung des Verbraucherpreisindexes vorsieht. Von Oktober 2004 bis Oktober 2007 veränderte sich dieser Index von 106,6 auf 113,0 Punkte (Basis 2000 = 100,0), was der Erhöhung von 6,0 % zum 01.01.2008 entspricht.
Nachfolgend die aktuellen Zeiträume und Werte:
| Instandhaltungskosten pro Jahr | Stand 01.01.2008 |
|---|---|
| bezugsfertig vor 32 und mehr Jahren (vor dem 01.01.1977) |
12,74 EUR/m² |
| bezugsfertig vor mindestens 22 bis 31 Jahren (zwischen dem 01.01.1977 und 31.12.1986) |
9,97 EUR/m² |
| bezugsfertig vor weniger als 22 Jahren (ab dem 01.01.1987) |
7,87 EUR/m² |
| Erhöhung der Kosten bei Aufzug | 1,11 EUR/m² |
| Abzug der Kosten bei Fernwärme | 0,22 EUR/m² |
| Abzug, wenn kleinere Instandhaltungen durch Mieter erfolgen | 1,17 EUR/m² |
| Kostenanteil für Schönheitsreparaturen, wenn der Vermieter die Kosten trägt | 9,41 EUR |
| Der Betrag für Kosten der Instandhaltung und Schönheitsreparaturen bei Garagen | 75,34 EUR |
| Verwaltungskosten / jährlich | |
| je Wohnung (auch vermietete ETW's) |
254,80 EUR |
| je Garage | 33,23 EUR |
| Verwaltungskostenpauschale eigengenutzte ETW | 304,65 EUR |
Für die Ermittlung einer monatlichen Erhöhung der Miete, benutzen Sie bitte den Mietrechner rechts.
Die Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich bis zum 15. des laufenden Monats mitgeteilt werden, um ab dem 1. des Folgemonats in Kraft zu treten. Neben der Begründung der Mieterhöhung mit den gestiegenen Kostenpauschalen sollte auch ein Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt werden, dem die neuen Pauschalen und die neue Kostenmiete, die zur Mieterhöhung führen, entnommen werden können. Selbstverständlich ist bei der Kalkulation das Mietausfallwagnis zu berücksichtigen ebenso wie eventuell gleichzeitig vorgenommene Mieterhöhungen von Garagen, wenn diese zur Wirtschaftseinheit gehören und bei der Kalkulation der Kostenmiete zu berücksichtigen sind. Wichtig ist die Verbindung der Instandhaltungspauschalen mit dem Baujahr des Hauses (bei öffentlich geförderten Wohnungen spricht man von dem Jahr der Bezugsfertigkeit). Somit kann das eine oder andere Haus sich mittlerweile in einer anderen Baujahrsgruppe befinden mit dem Ergebnis einer höheren Kostenpauschale für Instandhaltung. Während bis 2001 noch starre Baualtersklassen galten (z. B. Bezugsfertigkeit zwischen dem 1.1.1970 und dem 31.12.1979), gibt es heute nur noch drei Altersklassen.
Für Häuser, die "am Ende des Kalenderjahres vor weniger als 22 Jahren bezugsfertig wurden", sind der Stichtag der 1.1.1987 und 7,87 EUR/m² anzusetzen. Für Häuser, die "am Ende des Kalenderjahres vor mindestens 22 bis 31 Jahren bezugsfertig wurden", liegt der Stichtag zwischen dem 1.1.1977 und dem 31.12.1986 und die neue Pauschale bei 9,97 EUR/m². Für alle älteren Baujahre, also vor dem 01.01.1977 bezugsfertig gewordenen Wohnungen, gilt als neue Pauschale 12,74 EUR/m². Die Bezugsfertigkeit eines Hauses kann übrigens der geprüften Schlussabrechnung bzw. ersten Wirtschaftlichkeitsberechnung entnommen werden.
Die Miete einer 70 m² großen Wohnung kann also je nach Alter des Hauses und unter Berücksichtigung der ebenfalls neuen Verwaltungskostenpauschalen um 3,91 EUR bis 5,52 EUR steigen. Bei einer Änderung der Altersklasse kann die Erhöhung sogar bis zu 21,05 EUR im Monat betragen.




