Mieterhöhung für öffentlich geförderte Wohnungen möglich
Preisanstieg lässt Kostenansätze steigen
Für Mieter im sozialen Wohnungsbau könnte im nächsten Jahr eine Erhöhung der Mieten anstehen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Der Grund dafür ist, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die vom Land NRW festgelegten Pauschalen für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten im sozialen Wohnungsbau angehoben werden.
Ob tatsächlich die Mieten angehoben werden, hängt davon ab, ob der jeweilige Vermieter von seinem Recht Gebrauch machen wird oder nicht. Ein Widerspruchsrecht hat der Mieter in diesem Fall nicht. Soll die mögliche Mieterhöhung zum 1. Januar wirksam werden, muss den Mietern aber eine schriftliche Erhöhungserklärung bis zum 15. Dezember vorliegen. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass jeweils die gesetzlich zulässige Miete maßgebend ist (Mietpreisgleitklausel), kann die Erhöhung auch zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zum 1. Januar 2008 erfolgen.
Die Erhöhung der Ansätze erfolgt im gleichen Verhältnis, in dem sich der Index für Verbraucherpreise in Deutschland seit Oktober 2004 bis Oktober 2007 entwickelt hat. Für Verwaltungskosten durfte bislang maximal je Wohnung ein jährlicher Betrag von höchstens 240,37 Euro angesetzt werden, ab dem 1. Januar sind es 254,80 Euro.
Bei den Instandhaltungskosten gibt es eine Staffelung. Sie ist vom Alter des Gebäudes abhängig. Für Wohnungen, die nach dem 1. Januar 1987 bezugsfertig geworden sind, konnten beispielsweise bislang 7,42 Euro je Quadratmeter Wohnfläche jährlich angesetzt werden, zukünftig sind es 7,87 Euro. Für Wohnraum, der in der Zeit von 1977 bis 1986 bezugsfertig wurde, erhöht sich die Pauschale von 9,41 Euro auf 9,97 Euro und für Wohnungen, die vor dem 1. Januar 1977 bezogen worden sind, steigt dieser Wert von 12,02 Euro auf 12,74 Euro. Auch die möglichen Ansätze für Garagen oder Einstellplätze und weitere Zu- und Abschläge werden sich ändern.
Die Stadt Bottrop hat zu diesem Thema auf einer Internetseite alle notwendigen Informationen zusammengefasst. Da die Berechnung der eigenen Mieterhöhung ein kompliziertes Verfahren ist, gibt es auch einen Mietrechner. Mieter müssen hier nur das Baujahr des Hauses und die Größe ihrer Wohnung angeben. Der Rechner zeigt dann die maximal mögliche Mieterhöhung an.
(Weiterführende Links siehe Infobox).
Ob tatsächlich die Mieten angehoben werden, hängt davon ab, ob der jeweilige Vermieter von seinem Recht Gebrauch machen wird oder nicht. Ein Widerspruchsrecht hat der Mieter in diesem Fall nicht. Soll die mögliche Mieterhöhung zum 1. Januar wirksam werden, muss den Mietern aber eine schriftliche Erhöhungserklärung bis zum 15. Dezember vorliegen. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass jeweils die gesetzlich zulässige Miete maßgebend ist (Mietpreisgleitklausel), kann die Erhöhung auch zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zum 1. Januar 2008 erfolgen.
Die Erhöhung der Ansätze erfolgt im gleichen Verhältnis, in dem sich der Index für Verbraucherpreise in Deutschland seit Oktober 2004 bis Oktober 2007 entwickelt hat. Für Verwaltungskosten durfte bislang maximal je Wohnung ein jährlicher Betrag von höchstens 240,37 Euro angesetzt werden, ab dem 1. Januar sind es 254,80 Euro.
Bei den Instandhaltungskosten gibt es eine Staffelung. Sie ist vom Alter des Gebäudes abhängig. Für Wohnungen, die nach dem 1. Januar 1987 bezugsfertig geworden sind, konnten beispielsweise bislang 7,42 Euro je Quadratmeter Wohnfläche jährlich angesetzt werden, zukünftig sind es 7,87 Euro. Für Wohnraum, der in der Zeit von 1977 bis 1986 bezugsfertig wurde, erhöht sich die Pauschale von 9,41 Euro auf 9,97 Euro und für Wohnungen, die vor dem 1. Januar 1977 bezogen worden sind, steigt dieser Wert von 12,02 Euro auf 12,74 Euro. Auch die möglichen Ansätze für Garagen oder Einstellplätze und weitere Zu- und Abschläge werden sich ändern.
Die Stadt Bottrop hat zu diesem Thema auf einer Internetseite alle notwendigen Informationen zusammengefasst. Da die Berechnung der eigenen Mieterhöhung ein kompliziertes Verfahren ist, gibt es auch einen Mietrechner. Mieter müssen hier nur das Baujahr des Hauses und die Größe ihrer Wohnung angeben. Der Rechner zeigt dann die maximal mögliche Mieterhöhung an.
(Weiterführende Links siehe Infobox).
(07.12.2007)

