Öffentlich-rechtliche Namensänderung
In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.
Voraussetzungen:
- keine Änderung nach bürgerlichem Recht möglich
- Antrag
- deutsche Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit
- gewöhnlicher Aufenthalt in Bottrop
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
Öffnungszeiten
| Mo, Mi, Fr | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Di | geschlossen |
| Do | 14.00 - 18.00 Uhr |

