Öffentlich-rechtliche Namensänderung

In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.

Voraussetzungen:

  • keine Änderung nach bürgerlichem Recht möglich
  • Antrag
  • deutsche Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Bottrop
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes

Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr     8.30 - 12.30 Uhr 
Digeschlossen 
Do 14.00 - 18.00 Uhr 
und nach Vereinbarung