Eheschließung

Sie möchten heiraten! Von den erforderlichen Unterlagen bis zur Eheschließung.

Was ist vor der Eheschließung zu tun?

Anmeldung der Eheschließung bei dem Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Achtung:
In Bottrop gibt es zwei Standesämter. Das Standesamt Bottrop ist für Alt-Bottrop und das Standesamt Bottrop-Kirchhellen für die Stadtbezirke Grafenwald, Kirchhellen und Feldhausen zuständig.

Wenn beide Verlobte nicht in Bottrop wohnen, aber gerne hier heiraten möchten, melden Sie bitte die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass Sie im Standesamt Bottrop bzw. Bottrop-Kirchhellen heiraten möchten. Der Standesbeamte Ihres Wohnortes wird dann dem Standesamt Bottrop bzw. Bottrop-Kirchhellen die Unterlagen zusenden.

TIPP:
Melden Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig an. Die Anmeldung gilt sechs Monate, d. h. Sie können innerhalb von sechs Monaten heiraten, sofern nicht Ihre Urkunden (Ehefähigkeitszeugnis bei Ausländern) eine kürzere Gültigkeit aufweisen.
Auch kurzfristige Termine sind je nach Verfügbarkeit möglich.

Nach Vereinbarung und Verfügbarkeit werden Eheschließungen auch in festgelegten Räumlichkeiten außerhalb des Standesamtes vorgenommen.
Zusätzliche Gebühr des Standesamtes plus Kosten durch den Privatvermieter.