Nachbeurkundung bei Eheschließung im Ausland
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie einen Antrag auf Nachbeurkundung stellen.
Antragsberechtigt sind Sie auch, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber in einer konsularischen Vertretung Ihres Heimatstaates in Deutschland geheiratet haben.
Die Nachbeurkundung ist in jedem Fall zu empfehlen, da Sie sich nicht mehr an das Standesamt der Eheschließung wenden müssen, wenn Sie eine Heiratsurkunde benötigen. Sie können stattdessen beim Standesamt Ihres Wohnortes Abschriften des Heiratsregisters als Nachweis Ihrer Eheschließung erhalten.
Wenn Sie eine Nachbeurkundung möchten, sprechen Sie bitte im Standesamt vor und bringen folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde der Ehegatten
- Heiratsurkunde der Ehegatten
- Pässe aller Beteiligten (Eheschließende)
- ggf. Nachweis über Namensänderungen
- ggf. Registrierschein/Vertriebenenausweis/Einbür-gerungsurkunde
Alle Urkunden sind im Original (mit Übersetzung) vorzulegen. In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen benötigt werden. Ihr Standesamt gibt Ihnen gerne abschließende Auskünfte.




