Namensgebung

Wie soll mein Kind heißen?

Die Qual der Wahl des Vornamens - Wie lautet der Familienname?

Als Vornamen können nur Bezeichnungen gewählt werden, die ihrem Wesen nach Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen (Ausnahme: Maria als Zusatz zu einem eindeutig männlichen Namen für einen Jungen). Daher muss das Kind bei einem nicht eindeutig weiblichen oder männlichen Vornamen noch einen weiteren geschlechtsbestimmenden Vornamen erhalten. Ausländische Staatsangehörige sollten auf die Zulässigkeit der Vornamensbestimmung achten. Auskunft darüber geben die jeweiligen Konsulate.

Der Familienname des Kindes ergibt sich aus dem Ehenamen der Eltern. Bei getrennter Namensführung erteilt Ihnen Ihr Ansprechpartner im Standesamt nähere Auskünfte.