Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker

Der Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker wurde durch Zusammenschluss mehrere Kreise und Städte erarbeitet.

Der Ruhrgebietsparkausweis gilt in den Städten Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, im Ennepe-Ruhr-Kreis mit den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten, im Kreis Recklinghausen mit den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop, im Kreis Soest mit den Städten und Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede/Ruhr, im Kreis Unna mit den Städten und Gemeinden Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm Unna und Werne.

Verschiedene Handwerksbetriebe können für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge einen solchen Ausweis beantragen.

Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie ein Ersatzfahrzeug – die Kennzeichen sind anzugeben. Bei Bedarf können auch mehrere Ausweise beantragt werden.

Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens DIN A 4) versehen sein. 

Der Ruhrgebietsparkausweis berechtigt zum Parken

  • in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung,
  • in eingeschränkten Haltverbotszonen,
  • in Zonenhaltverboten,
  • in Bewohnerparkzonen,
  • in Fußgängerzonen (nur Kreis Recklinghausen)

Die Genehmigung gilt nicht für das Parken am Betriebssitz.