Führerschein (Ersatz)
Einen Ersatzführerschein müssen Sie dann beantragen, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, Ihnen dieser gestohlen wurde oder anderweitig unbrauchbar geworden ist.
Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt, im Bürgerbüro im Rathaus oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen.
Es wird empfohlen mit der Antragstellung einige Tage zu warten, da verlorene bzw. gestohlene Führerscheine erfahrungsgemäß in dem einen oder anderen Fall nach wenigen Tagen wieder aufgefunden werden. Fragen Sie daher auch im Bürgerbüro – Fundangelegenheiten – nach.
Zuständige Organisationseinheiten
Ähnliche Dienstleistungen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass bzw. bei deren Verlust / Diebstahl eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
- Karteikartenabschrift, sofern Ihr abhanden gekommener Führerschein nicht in Bottrop ausgestellt war oder Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins waren (Die Anforderung der Karteikartenabschrift kann in der Regel fernmündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt zuständige Behörde geschehen)
zusätzlich bei Diebstahl:
- Eine Diebstahlanzeige der Polizei
zusätzlich bei Verlust:
- Bei Antragstellung ist eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Dokuments abzugeben. Hierbei entstehen zusätzliche Gebühren.
Sollte beim Diebstahl keine Anzeige der Polizei vorgelegt werden können, ist wie beim Verlust des Führerscheins zu verfahren, d. h. es ist dann eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Gebühren
Bei Diebstahl = 32,40 €
Bei Verlust = 63,10 € (einschließlich eidesstattliche Versicherung)
Sollten Sie sich noch innerhalb der Probezeit befinden, so erhöht sich die jeweilige Gebühr um 0,80 €.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr