KFZ-Zulassung
Die Zulassungsstellen finden Sie im Straßenverkehrsamt, Händelstr. 9, Erdgeschoss sowie im Bürgerbüro Kirchhellen, Kirchhellener Ring 84-86, Zimmer 3.
Zur Organisation des Besucherverkehrs ist in der Zulassungsstelle Händelstr. 9 eine Aufrufanlage mit einem elektronischen Nummernsystem installiert. Nach dem Betreten der Zulassungsstelle erhalten Sie an einem Automaten auf Anforderung eine Nummer. Die gerade in Bearbeitung befindliche Nummer ist auf einer Anzeigetafel zu sehen.
Längere Wartezeiten entstehen nur vor und nach Feiertagen sowie am Jahresende und Jahresanfang.
Als zusätzlicher Service ist im Besucherraum der Zulassungsstelle Händelstr. 9 ein Wunschkennzeichenautomat installiert. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst ein Wunschkennzeichen aus dem freien Kennzeichenbestand auszusuchen und reservieren zu lassen.
Ab sofort können Wunschkennzeichen auch online reserviert werden ("Formulare und Links").
Zweistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, für die die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.
Diese Kennzeichen werden am Wunschkennzeichenautomat nicht angezeigt, und können bei Bedarf beim Sachbearbeiter beantragt werden.
Die Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens beträgt 10,20 €, für eine Vorreservierung zusätzlich 2,60 €.
Hinweis zu den nachfolgenden einzelnen Dienstleistungen:
- Sofern nachfolgend eine Gebührenspanne angegeben ist, richtet sich die Höhe der zu zahlenden Gebühr nach dem im Einzelfall entstehenden Verwaltungsaufwand (z. B. Umkennzeichnung oder zusätzliche technische Änderung, vollgeschriebener Fahrzeugbrief). Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in der KFZ-Zulassung.
- Sollten Sie nicht selbst zur Erledigung Ihrer Formalitäten kommen können, ist eine vom Fahrzeughalter unterschriebene Vollmacht sowie der Personalausweis bzw. Pass erforderlich.
- Soll ein Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen werden, haften bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Eltern/Erziehungsberechtigten in allen mit der Zulassung und dem Fahrzeug zusammenhängenden Fällen. Für die Einverständniserklärung sind die Unterschriften und Ausweise beider Elternteile erforderlich bzw. sind Nachweise für das alleinige Sorgerecht vorzulegen.
- Sollte es sich bei Ihrem Kraftfahrzeug um ein fremdfinanziertes Fahrzeug handeln und ist damit der KFZ-Brief/ZB II bei einem Kreditinstitut hinterlegt, müssen Sie veranlassen, dass das Kreditinstitut den KFZ-Brief/ZB II an das Straßenverkehrsamt sendet. Die Dienstleistung wird dann nach Eingang des KFZ-Briefes/ZB II ausschließlich dort vorgenommen.
- Zulassungen ohne gültige HU- und AU-Bescheinigung können bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, nicht durchgeführt werden.
- Bei allen Zulassungsvorgängen ist eine Lastschrift-Einzugsermächtigung unter Angabe von Bankleitzahl und Kontonummer für die zu entrichtende Kfz-steuer vorzulegen.




