Neue Studiengänge im Gesundheitswesen in Bochum

An der Hochschule für Gesundheit in Bochum werden ab dem Wintersemester 2010/2011 fünf Studiengänge angeboten, die erstmals in Deutschland die Möglichkeit eröffnen, die bisherigen Berufsausbildungen für Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Physiotherapie in Form grundständiger Studiengänge an einer staatlichen Hochschule zu absolvieren.

Die Studienbeiträge für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit werden 300 Euro pro Semester betragen. Geplant ist auch die Bereitstellung eines Semestertickets. Die Höhe der hiefür anfallenden Gebühren steht zur Zeit noch nicht fest.
Die Studiengänge schließen neben dem akademischen Abschluss auch die staatlichen Prüfungen zur Berufszulassung mit ein. Drei große Verfahrensschritte sind zu durchlaufen:

1. Bewerbung
Zugangsqualifikation ist in der Regel das Abitur oder die Fachhochschulreife. Die Studiengänge der Hochschule haben neben den allgemeinen. Zugangs-voraussetzungen aber auch fachspezifische Bestimmungen.
Allen Studiengängen gemeinsam ist ein vierwöchiges Praktikum in einem der einschlägigen Berufsfelder, das spätestens zum Einschreibetermin durch eine entsprechende Bescheinigung der Praktikumsstelle nachgewiesen sein muss.
Dabei können Bewerberinnen oder Bewerber des ersten Studienjahrgangs (Studienbeginn Wintersemester 2010/2011) die Anrechnung von Praktika, die
nicht vor 2007 absolviert wurden, beantragen, wenn die inhaltlichen Anforderungen an das Pflichtpraktikum erfüllt sind. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz genügt der Nachweis über eine Praktikumsstelle und den
geplanten Zeitraum.
Die Online-Bewerbung zum kommenden Wintersemester 2010/11 wird
unter www.fh-gesundheit.de am 17. Mai 2010 freigeschaltet - die Frist endet am
15. Juli 2010.

2. Zulassung
Die Vergabe der Studienplätze (= die Zulassung) erfolgt nach bestimmten Kriterien wie Note des Schulabschlusses und Wartezeit. Die ersten Zulassungen können im August 2010 versandt werden. Die Ranglisten werden erst nach dem Bewerbungsschluss gebildet und der Grenzwert zur Zulassung wird jedes Jahr neu ermittelt, wobei er sich immer nach dem Schnitt beziehungsweise nach der Wartezeit der Bewerberinnen und der Bewerber richtet.

3. Einschreibung
Nach der Zulassung müssen Sie sich noch einschreiben (=immatrikulieren). Damit nehmen Sie den Studienplatz an. Wir informieren Sie darüber allgemein auf diesen Internetseiten und konkret in Ihrem Zulassungsschreiben.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Gabi Spicker, Stadt Bottrop, Gesundheitswirtschaft, Telefon: 02041-703742 zur Verfügung.

(18.03.2010)