Flugaffiner Gewerbepark am Verkehrslandeplatz Schwarze Heide
Durch die geplante Erweiterung des Verkehrslandeplatzes Schwarze Heide, der auf Dinslakener und Bottroper Stadtgebiet liegt, wird der Geschäftsreiseverkehr der regionalen Wirtschaft an zusätzlicher Bedeutung gewinnen. Um den Nutzungspotentialen gerecht zu werden, wird das bestehende Gewerbegebiet um ein interkommunales Gewerbegebiet für flugplatzaffines Gewerbe in einer Größenordnung von ca. 13 ha auf Bottroper Stadtgebiet erweitert. Ein Verkehrslandeplatz in der Metropole Ruhr, der als idealer Standort für den Geschäftsreiseverkehr und innovative Unternehmen dient.
Neben seiner Funktion als Leistungszentrum für den Segelflug (gleich acht Vereine haben hier ihr Zuhause)kommt dem Flugplatz eine besondere Bedeutung für die Sparte "Geschäftsreiseverkehr" zu. Die Schwarze Heide liegt zentral und doch im Grünen. Sie ist beliebtes Ausflugziel mit vielen Freizeitangeboten. Golfplätze in unmittelbarer Nähe bieten Herausforderungen für ambitionierte Freizeitsportler.
Kurzbeschreibung
Am Verkehrslandeplatz Dinslaken- Schwarze Heide entwickeln die Stadt Bottrop, die Gemeinde Hünxe und der Kreis Wesel einen Interkommunalen Gewerbepark. Südlich der Start- und Landebahn haben sich bereits Flugzeugbaubetriebe niedergelassen. Hier sollen künftig weitere Betriebe mit flugplatzbezogenen Nutzungen angesiedelt werden. Gleichzeitig erfolgt der Ausbau der Flugplatzinfrastruktur.Potenzial
Der Verkehrslandeplatz wurde im Jahre 2010 gemäß Luftverkehrskonzeption des Landes NRW als Schwerpunktlandeplatz ausgebaut. Die neu ausgebaute Start- u. Landebahn verfügt über eine Gesamtlänge von 1.500 m. Mit der Landebahnbefeuerung und der PAPI-Anlagen entspricht dies internationalen Standarts. Der Verkehrslandeplatz liegt im Kreuz der Autobahnen A2/3, A31 und der A42. Innerhalb einer Autostunde erreicht man den internationalen Flughafen Düsseldorf sowie die Regionalflughäfen Dortmund, Münster und Weeze/Niederrhein. Durch die optimale Anbindung und die Nähe zur Metropole Ruhr sind optimale Rahmenbedingungen vorhanden.Planungsrecht
Die Flächen sind im neuen Flächennutzungsplan der Stadt Bottrop als Sonderbaufläche dargestellt. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 79/1 - Flugplatz Schwarze Heide - kann im Jahre 2011 erfolgen.Eigentum
Die Planfestsetzungen werden unter Aufrechterhaltung des durch den Rat der Stadt Bottrop am 13.06.2006 angeordneten und zum Teil schon realisierten Umlegungsverfahrens U 17 -Flugplatz Schwarze Heide- bodenordnerisch umgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 79/1 bildet hierfür die Grundlage.Rahmenbedingungen
Südlich des Flugplatzgeländes befinden sich Abbaufelder für die Sand- und Kiesgewinnung. Hier wird eine Abstimmung der Verfahren und Projekte durchgeführt.Akteure
Stadt Bottrop, Gemeinde Hünxe, Kreis Wesel, Flugplatzgesellschaft, Land NRW, Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster, Firma EuroquarzLesen Sie auch hier:
Downloads:
-
Informationsblatt zum Flugplatz Schwarze Heide
(pdf-Datei / 3,04 MB)



