Gewerbegebiet Schwellenwerk

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Der Gewerbepark Schwellenwerk (GE-Gebiet) liegt im Süden der Stadt rund zwei Kilometer vom Zentrum entfernt. Im Nordwesten grenzt er an das Gewerbegebiet "An der Knippenburg". Auf dem rund zwölf Hektar großen Gelände ist ein neuer, moderner Gewerbepark mit hohem Grünflächenanteil entstanden. Die Gewerbefläche beträgt circa 50.000 Quadratmeter. Die Erschließung des Geländes ist bereits gesichert. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind vorhanden. Von der genannten Flächengröße stehen derzeit allerdings nur noch 15.000 Quadratmeter für eine Vermarktung zur Verfügung.

Der Gewerbepark befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Autobahnanschlüssen A 42 (Dortmund-Duisburg), A 2 (Oberhausen-Hannover) und A 31 (Bottrop-Emden). Der Bottroper Bahnhof mit einem unmittelbarer Anschluss zu den Intercity- und Eurocity-Verbindungen Essen, Duisburg und Oberhausen ist in wenigen Minuten zu erreichen.

Die Gewerbefläche befindet sich im Eigentum der Bundeseisenbahnvermögens AG, die gemeinsam mit der Stadt Bottrop die Vermarktung betreibt. Kaufverträge können kurzfristig abgeschlossen werden.

Bauanträge können sofort gestellt, Baugenehmigungen rasch erteilt werden. Das Areal ist "Ziel-2"-Fördergebiet der Europäischen Union.

Kurzbeschreibung

Im Rahmen der Neuordnung des ehemaligen Schwellenwerkes der Deutschen Bahn wurde hier ein neues Gewerbegebiet geschaffen.
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Potenzial

Luftbild

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Ein Autobahnanschluss an die BAB 42 liegt in ca. 1,5 km Entfernung. Das Gebiet besitzt eine ÖPNV-Anbindung an die Buslinie 264 , die im 20 -min-Takt verkehrt. Der Hauptbahnhof liegt in Bottrop in ca. 0,7 km Entfernung.
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Flächengröße

Die Gesamtgröße des Gebietes beträgt ca. 10 ha. Davon stehen aktuell rund 1,5 ha freie Gewerbeflächen für eine Veräußerung und Bebauung zur Verfügung.
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Planungsrecht

Flächennutzungsplan

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Der Flächennutzungsplan stellt hier überwiegend gewerbliche Baufläche dar. Der Bau der Erschließungsstraße Gohrweide erfolgte auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 5.09 / 7 "Schwellenwerk". Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben auf den Gewerbeflächen richtet sich nach den Vorschriften des § 34 BauGB. Zulässig sind nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe
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Eigentum

Die Flächen befinden sich im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens.
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Rahmenbedingungen

Das Areal ist "Ziel-2"- Fördergebiet der Europäischen Union.
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Akteure

Stadt Bottrop, Bundeseisenbahnvermögen

(28.10.2005)