Energie- und Technologiepark Welheimer Mark

Kurzbeschreibung

Stadtplan
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Für den ehemaligen Standort der Kohle-Oel-Anlage und die östlich angrenzenden Flächen wurde gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) ein Konzept entwickelt, das die Nutzungsansprüche Gewerbe und Freiraum integriert. Das Konzept sieht westlich der Straße Haverkamp eine gewerbliche Baufläche vor. Die nördlichen Teilflächen (Freileitung) und der östliche Bereich (Bachlauf Aspelflötte) sind als Waldbzw. Grünfläche ausgewiesen. Diese Freiflächen sollen gleichzeitig zur Realisierung der im Zuge einer gewerblichen Nutzung notwendigen Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden.
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Potenzial

Luftbild
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Das Projekt dient der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe. Ein Autobahnanschluss an die B 224 / A 52 liegt in ca. 2 km Entfernung. Das Gebiet besitzt eine ÖPNV-Anbindung an die Buslinien 264 und 268, die jeweils im 60 -min-Takt verkehren.
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Flächengröße

Die Größe der gewerbliche Bauflächen beträgt rund 17, 5 ha.
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Planungsrecht

Der Bereich ist im neuen Flächennutzungsplan der Stadt Bottrop als gewerbliche Baufläche und als Fläche für Wald dargestellt. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 7.09/1 - Welheimer Mark - ist eingeleitet.
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Eigentum

Die Flächen befinden sich. überwiegend im Eigentum der Montan-Grundstücksgesellschaft (MGG).
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Rahmenbedingungen

Die Zufahrt über die Straße In der Welheimer Mark ist wegen der dort vorhandenen Wohngebäude nur eingeschränkt nutzbar. Um die alternative Zufahrt über die Straße Haverkamp nutzen zu können, muss die Unterquerung der Bahnlinie den heutigen Anforderungen angepasst werden. Das Areal ist "Ziel-2"-Fördergebiet der Europäischen Union.
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Akteure

Stadt Bottrop; Montan-Grundstücksgesellschaft (MGG); Deutsche Bahn AG

(28.10.2005)